Wer aus Schaden nicht klug wird

Klage des Sisters e.V. gegen Sexarbeiter*in wieder abgewiesen

12.5.2023. In den Räumen der Diakonie Deutschland findet ein Fachtag zum ProstituiertenSchutzGesetz statt. Ich weiß noch, dass ich mich über die Einladung dort einen Vortrag zu halten, freute. Das wird mir bald vergehen. Der Fachtag war eine der ersten größeren Veranstaltungen nach den pandemiebedingten Beschränkungen. Seit den Pandemiejahren bis heute spitzen sich die durch Medien – und Empörungsspiralen gesteuerte Debatte über Sexarbeit und Menschenhandel immer weiter zu.

Im Titel „1700 Jahre Hurenstigma – 170 Jahre Sondergesetze (…)“ und damals bereits 6 Jahren unterm Prostituiertenschutzgesetz stellte ich die Frage: „Sexarbeitsfeindlichkeit beenden – wann?“

Wen trifft es als Erstes, wenn siegesgewisse Hardliner keinen Bock auf Kritik haben?

Dass an diesem Tag auch Anti-Sexarbeit-Bewegte im Publikum saßen, wusste ich. Nicht grundlos hatte ich im Vorfeld des Fachtags die Veranstaltenden nach einem Awareness- und Sicherheitskonzept gefragt. Die schon damals extrem polarisierte Debatte ist meiner Meinung nach u.a. auf eine radikalisierte Bewegung zurückzuführen, die sich erst die Pandemie und seitdem die aufgewühlte gesamtgesellschaftliche Stimmung zunutze macht, um Moralpaniken zu schüren. All diese Umstände trafen eine durch die Pandemie und den weltweiten Rechtsrutsch zutiefst geschwächte Sexarbeitsbewegung.

Seit 2020 buhlen Vereine wie Sisters e.V. vermehrt um Aufmerksamkeit, versuchen zum Beispiel an Unis vorzudringen. Wieso das in meinen Augen eine gefährliche Entwicklung war und ist? Der Verein tritt ignorant und geringschätzig gegenüber der Selbstvertretung von Sexarbeiter*innen und der Expertise von anerkennenden Beratungsstellen mit teils jahrzehntelanger Geschichte auf. An mehreren Gelegenheiten kam es vor dem 12.5.2023 zu entsprechenden Konfrontationen, in der sich Sexarbeitende die Polemik von Sisters e.V. verbaten. Wir haben alle Hände voll zu tun, Entstigmatisierung und Verbesserung unserer Lebens- und Arbeitsbedingungen voranzutreiben. Weder wir noch das Beratungsnetzwerk waren scharf darauf, uns mit der Besserwisserei empörter Hardliner zu befassen, die seit 2013 das ohnehin schwierige Kommunikationsklima mit Halbwissen, gefühlter Wahrheit und nicht selten Desinformationen vergiften.

Bei den Themen Sexarbeit oder Menschenhandel sollten diejenigen zu Wort kommen, um die es geht: Sexarbeiter*innen oder Betroffene von Menschenhandel. Nicht nur ich bin skeptisch, wenn Leute sich unsere Existenzen aneignen, weil sie meinen besser zu wissen, als wir selbst, was gut für uns ist.

Die Antwort auf die noch offene Frage „Wen trifft es als Erstes, wenn siegesgewisse Hardliner keinen Bock auf Kritik haben?“ lautet: Betroffene trifft es als Erstes, in dem Fall traf es mich.

„Prostitutionslobby“- wieso das diffamiert und auch so gemeint ist

Um herauszufinden, wie eine NGO (Non-Governmental Organisation = Nicht-Regierungsorganisation) arbeitet, kann man sich anschauen, wie die Organisation über ihr Thema spricht. Ob sie Perspektivenvielfalt und Widerspruch fördert und wie sie mit Betroffenen umgeht. In der Debatte über Sexarbeit und Menschenhandel kommen ohnehin nicht genügend und nicht ausreichend diverse Sexarbeiter*innen oder echte Expert*innen zu Wort. Ich verfolge und analysiere das Mediengeschehen rund um die Schlagworte Prostitution, Sexarbeit, Menschenhandel systematisch. Weiterhin habe ich viele der historischen Debatten zum Thema „Prostitution“ studiert. Daher sind mir viele destruktive, gegen „Dirnen“ oder „Asoziale“ gerichtete Kampagnen bekannt. Verfolgung beginnt oft damit, dass wir, um die es gehen sollte, in der Debatte nicht sprechen dürfen.

Dazu gehört die Bewirtschaftung der Debatte mit Desinformationen, Mythen und Lügengeschichten. Darunter ist die der „Prostitutionslobby“, die einen 3,5-jährigen rechtlichen Rachefeldzug gegen mich auslösen wird. Diese Verschwörungserzählung besagt, dass Sexarbeiter*innen (also Individuen, die den Job ohne personalen Zwang ausüben) mit „Zuhältern und Bordellbetreibenden“ in einer profitierenden Lobby gemeinsame Sache machten. Diese Lobby sei einflussreich, milliardenschwer und manchen Erzählungen nach weltweit vernetzt. Hmm, wonach klingt diese Elitenerzählung? Sicherlich hatte meine Assoziation auch mit der Pandemie zu tun, in der Verschwörungserzählungen rasch um sich griffen.

Scharfe Kritik ja, Diffamierung nein!

Sexarbeitende gehören keiner Elite an, noch sind wir eine „Lobby“. Es gelingt uns selten, politisches Gehör zu erhalten. Oft schlagen uns Verdrängungswünsche oder Kontroll- und Abschaffungsfiktionen entgegen. Hurenstigma und Sexarbeitsfeindlichkeit prägen viele Bereiche unserer Leben. Mit Bordellbetreibenden haben wir meist zu tun, weil wir müssen, nicht weil wir wollen. Übrigens ist die Verdrängung von hierarchiefreieren Arbeitsorten ohne gewinnorientierte Betreiber*innen eine Konsequenz aus eben dem Prostituiertenschutzgesetz, um das es am 12.5.23 ging. Das Gesetz verpflichtet nämlich zur Bordell-Konzession, sobald mehr als zwei Kolleg*innen an einem Ort dieser Tätigkeit nachgehen.

Auf dem Fachtag übte ich aus vielen Gründen scharfe Kritik an Vereinen wie Sisters e.V.. Was jedoch schäumende Wut beim Stuttgarter Verein auslöste, war meine These, dass der Begriff der „Prostitutionslobby“ eine strukturell antisemitisch konnotierte Verschwörungserzählung enthalte. Gerechnet hatte ich damit, dass Menschen sich dagegen wehren würden, dass ich ihre rassistischen oder trans-exkludierenden Argumentationen kritisierte. Doch es kam anders.  Fatalerweise ließen die Veranstaltenden keine Möglichkeit, im Anschluss an den Vortrag Fragen zu stellen, geschweige denn zu diskutieren. Meine Rolle dort war das sexarbeitende Feigenblatt, das Beteiligung in der Runde der Expert*innen signalisieren sollte. Wie bedeutungslos solche performativen Akte sind, zeigte sich bald. Als der Sturm losbrach, stand weder die Diakonie Deutschland noch die einladende Initiative geschlossen an meiner Seite. Hatten sie Angst? Ich weiß es nicht. Denn mir gegenüber ließen sie sich nicht zu einer Erklärung herab.

Mich diffamiert die Zurechnung zu einer (unbewiesenen, herbeifantasierten) „Prostitutionslobby“ übrigens und ich weise solche Äußerungen scharf zurück. Auf die Idee, Einzelpersonen oder Vereine, die so argumentieren, abzumahnen oder zu verklagen bin ich nie gekommen. Eine gesellschaftliche Debatte – die wir führen müssen! –  in den Raum juristischer Auseinandersetzungen zu verlagern, halte ich für falsch.
Aufklärung: Ja.
Kritik, auch scharfe Kritik in der Sache: Ja.

Aber persönliche Angriffe finde ich falsch.
Hat niemand was davon.

Nur Sisters e.V. bringt Antisemitismus und den Verein Sisters e.V. in einen Zusammenhang

Wie gesagt, ich wünsche mir eine konstruktive Debatte und konstruktive Lösungen für reale Probleme. Die die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Menschen in der Sexarbeit verbessern. Und: Die Getroffene von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung wirksam schützen und gemäß ihren Wünschen unterstützen.

Die Frage „Darf es das (Sexarbeit, Anm. d. Autor*in) geben?“ lenkt die Debatte von dringenden, aber lösbaren Problemen, die die Lebens- und Arbeitsbedingungungen von Sexarbeitenden heute betreffen, ab.

Wir existieren.

Diese „Debatte auf Abwegen“ ist eines meiner Kernthemen, wovon auch ein großer Abschnitt meines Buchs handelt. Nach drei Jahren Pandemie musste ich Missstände klar benennen. Nennt mich naiv, aber ich hoffte darauf, dass die Debatte sachlicher würde und Sexarbeitende einbeziehen, statt ausschließen würde.

Bedauere ich, gerade die „Prostitutionslobby“ als Beispiel herangezogen zu haben? Inhaltlich nein, aber was ich damit lostreten würde war mir nicht klar. Vielleicht würde ich auch nicht mehr einzelne Namen von Vereinen auf Folien schreiben, denn damit machte ich es ihnen und all den Feiglingen in der Debatte viel zu einfach. Ich habe dazu gelernt. Einen Disclaimer schreibe ich nun irgendwohin, statt ihn nur dazu zu sagen.

Wie sollte ich das alles wissen? Die Hurenbewegung ist keine besonders geschulte Bewegung. Wer hätte mich denn warnen sollen – viele von uns tun ihr Bestes, aber wir gehen, wie sich an diesem Fall zeigt, ein persönliches Risiko ein, selbst zum Ziel von Angriffen zu werden.

Schäumende Wut – „interessante“ Netzwerke – kaum Soli

Ab da ging alles ganz schnell. Wenige Wochen später wurde mir eine Abmahnung zugestellt. Darin forderten mich die Emma Frauenverlags GmbH, Sisters e.V. und Netzwerk Ella GbR mich zur Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Parallel erfuhr ich, dass ich wegen Beleidigung angezeigt worden war (fallengelassen). Als ich die Abmahnung nicht unterschrieb, klagte Sisters e.V. im Eilverfahren e.V. auf Unterlassung.

Im Juli fand eine Verhandlung vor dem Berliner Landgericht statt, im Zuständigkeitsbereich Verkehrsrecht statt Presserecht. Als die Klagepartei diese Instanz zunächst für sich entschied, schrieb die Emma einen Artikel mit dem Titel „Sisters gewinnt Prozess!“ und sparte nicht mit Häme. Bei solchen Gelegenheiten zeigt sich, Sisters e.V. oder der Emma geht es nicht um uns, sondern ums Rechthaben. Der Artikel ist übrigens mit dem Schlagwort „Prostitutionslobby“ versehen. Die Emma unterhält eine ganze Kategorie mit solchen Texten.

Was in dieser Zeit auf meinen Accounts abging: Doxxing, widerliche Stories mit Worten wie „Sexarbeit macht frei“, Vorwürfe, ich „würde lügen und diffamieren“. Soli zu organisieren, war zäh. Anfragen beim Gegenrechtsschutz oder der Gesellschaft für Freiheitsrechte liefen ins Leere. Der Sheroes Fund, das whatthefuck-Bündnis, bufaS, GSPF und einzelne Beratungsstellen unterstützten mich – dafür bin ich total dankbar.

Sisters e.V. beauftragte nicht zufällig Anwalt Jonas David Jacob. Dieser listet auf seiner Homepage u.a. Artikel aus EMMA, Welt, NZZ auf, zu Themen wie Selbstbestimmungsgesetz, den Verfahren von seiner Mandantin Rona Duwe oder eben der Sisters e.V. – Klage gegen mich. Verlinkt ist ein Video des Vereins FrauenheldInnen.

Kammergericht revidiert das erste Urteil

Im Februar 2024 änderte das Kammergericht das Urteil des Landgerichts vom Juli 2023 ab:

Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das am 13.07.2023 verkündete Urteil des Land-
gerichts Berlin abgeändert und der auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gerichtete Antrag vom 15.06.2023 zurückgewiesen

Kaum war das Eilverfahren zu meinem Gunsten zu Ende gegangen, hagelte es Schriftsätze aus dem Hause Anwalt Jacob. Dienstaufsichtsbeschwerde, Befangenheitsantrag (zu spät) gegen den Richter am Kammergericht. Empörung und Wut sprachen aus den Schriftsätzen. Es änderte nichts, ich hatte mich erfolgreich gegen eine Einschüchterungsklage (SLAPP) zur Wehr gesetzt.

Im April 2025, also mehr als ein Jahr nach diesem Ende des Eilverfahrens meldete sich der Stuttgarter Verein öffentlich zu Wort. Dazwischen lag die Eröffnung eines Hauptsacheverfahren, in welchem das Landgericht Berlin die Klage des Sisters e.V. gegen mich erneut abwies. „Wenn nötig auch vor das Bundesverfassungsgericht“ wolle man ziehen. Zeitgleich erschienen Medienbeiträge in denen das Verfahren einseitig besprochen wurde. Weder die Welt noch die Jüdische Allgemeine haben bei meinem Anwalt oder mir für Stellungnahmen angefragt. Das wiederum stützt meine Einordnung der „Debatte auf Abwegen“ und wieso einseitige Medienberichte diesen Befund tendenziell verstärken. Zum Ende des Eilverfahrens 2024 heißt es dort:

Nach Eröffnung der mündlichen Verhandlung ließ der Einzelrichter uns an einem längeren Monolog teilhaben. Er sprach uns direkt an und bezeichnete unser Vorgehen als „SLAPP“ („strategic lawsuit against public participation“). Ein Begriff, der nur Eingeweihten bekannt ist, aber auch von Ruby Rebelde selbst wiederholt verwendet wurde. Nach seiner Einschätzung würden wir das Klageverfahren rein missbräuchlich nutzen, lediglich um Rebelde mundtot zu machen und ihr einen Maulkorb aufzusetzen. Auch war er der Meinung, dass wir uns als „moralische Instanz“ inszenieren. Die Argumentation erinnerte uns stark an die Formulierungen auf Rebeldes Homepage. Leider ging der Richter in keiner Weise auf die Inhalte der umfangreichen Schriftsätze unseres Anwalts ein.

Der Verein startete ein recht erfolgloses Crowdfunding und summierte die Prozesskosten selbst auf 35.000 €. Spendenquittungen könne man allerdings nicht ausstellen.

Nicht einschüchtern lassen

Sisters e.V. ging auch gegen das Urteil des Landgerichts Berlin in Berufung. Ende Juni 2026 erreichte mich ein Beschluss des Kammergerichts Berlin. Darin wurde die Absicht bekundet, die Berufungsklage von Sisters e.V. abzuweisen. Eine Frist wurde gesetzt, innerhalb derer die Verein Berufungsklage noch zurückziehen könnte. Der Streitwert wurde auf 26.666 € erhöht.

Anstelle eines Rückzugs kam ein weiterer 10-seitiger Schriftsatz von Anwalt Jacob. Quintessenz: Trotzdem! Zusätzlich versuchte der Verein Außenstehende, die es gewagt hatten, Sisters e.V. erst ein- und dann wieder auszuladen, ins Verfahren hineinzuziehen. Wieder mal blieb der Verein sich selbst treu und bekämpfte Kritik oder abweichende Positionen erbittert.

Beide Seiten haben unter Beachtung der durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützten Meinungsfreiheit auch scharfe Kritik an ihrer Tätigkeit hinzunehmen.

So steht es im Beschluss. Eine Revision zum Bundesgerichtshof wurde vom Kammergericht nicht zugelassen. Ob Sisters e.V. sich nun wieder seinem Kerngeschäft zuwendet oder weiterhin Geld für SLAPP-Klagen zum Fenster raus wirft – wir werden es sehen.

Aus Transparenzgründen veröffentliche ich die Urteile.

Urteil KG_Eilverfahren 2024

Urteil LG Hauptsacheverfahren 2025

Beschluss KG Hauptsacheverfahren 2026