Berufung erfolgreich:
Auch Sexarbeitende haben ein Recht auf Meinungsäußerung
Urteil im versuchten SLAPP gegen Ruby Rebelde
Das Kammergericht Berlin verhandelte am 08.02.24 die Berufung der Sexarbeiter*in und Anti-Diskriminierungstrainer*in Ruby Rebelde. Rebelde wurde 2023 für bestimmte Äußerungen von einem Verein abgemahnt, der sich für die Einführung eines „Sexkaufverbot“ in Deutschland einsetzt. Dieser beantragte auch den Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen das Vorstandsmitglied der Berliner Beratungsstelle für Prostituierte Hydra e.V. und war damit zunächst erfolgreich. Doch Rebelde wehrte sich.
Gestern wurde das Urteil verkündet. Das im Juli 2023 gefällte Urteil des Landgericht Berlins wird abgeändert und die Einstweilige Verfügung auf Unterlassung bestimmter Aussagen zurückgewiesen. Die Kosten für das Verfahren hat die Gegenseite zu tragen.
„Sexarbeitende müssen in der Debatte über sie und ihre Arbeit unbedingt zu Wort kommen. Was wir zu sagen haben mag für manche unangenehm sein. Der Grund: Zu wenig Wissen über die kaum aufgearbeitete Verfolgung und Diskriminierung von „Prostituierten“. Uns den Mund zu verbieten ist aber der falsche Weg.“ sagt Ruby Rebelde nach dem Gerichtstermin. „Angebracht ist eine Beschäftigung mit der eigenen Geschichte. Das Urteil ist ein positives Signal und ein kleiner Erfolg.“
Kontakt:
Anwalt Hoffmann: info@anwalthoffmann.de
Ruby Rebelde: ruby@rubyrebelde.com