„Das ist ein hochpolitisches Verfahren.“

Sexarbeitende geht für das Recht auf freie Meinungsäußerung in Berufung.

Das Kammergericht Berlin verhandelt am 08.02.24 die Berufung der Sexarbeiter*in Ruby Rebelde. Rebelde hat gegen eine auf Antrag des Vereins Sisters e.V. – Für den Ausstieg aus der Prostitution erlassene Einstweilige Verfügung auf Unterlassung bestimmter Aussagen Berufung eingelegt.

Der Rechtsstreit begann im Mai 2023 mit einem Vortrag Rebeldes. Auf Einladung der Initiative Respekt und Schutz für Sexarbeiter*innen e.V. referierte die Sexarbeiter*in am 12.05.2023 als einzige sexarbeitende Speaker*in auf dem Fachtag zu „6 Jahren ProstituiertenSchutzGesetz“. Der Initiative gehören u.a. der Deutsche Juristinnenbund, die Diakonie Deutschland und der Deutsche Frauenrat an.

Im Publikum des Fachtags befanden sich auch Personen, die sich für die Einführung eines „Sexkaufverbots“ in Deutschland einsetzen und zum Bündnis Nordisches Modell gehören. Ruby Rebeldes Vortrag empörte sie so sehr, dass sie die Sexarbeiter*in abmahnten und auf Unterlassung klagten. In erster Instanz waren sie im Juli 2023 damit erfolgreich.

„Ich soll mundtot gemacht werden, weil sich der Verein mit meiner Kritik nicht auseinandersetzen will. Mündige Sexarbeitende mit eigenen Forderungen passen nämlich nicht in deren Bild von „Prostituierten“. Deshalb diskreditieren sie unbequeme Sexarbeitende als „Prostitutions- oder Zuhälterlobby“, so Rebelde. „Im Verfahren geht es um das Recht von Sexarbeiter*innen an der Debatte über sie und ihre Arbeit teilzuhaben. Es geht um das Recht auf freie Meinungsäußerung einer Minderheit, die massiv von Organisationen, wie Sisters e.V. angegriffen und verunglimpft wird. Das ist ein hochpolitisches Verfahren.“
SLAPPs, also Strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung häufen sich auch in Deutschland.

Donnerstag, 08.02.2024

12:00

Elßholzstraße 30-33, 3. Etage, Saal 340

Pressegespräche sind nach dem Termin möglich.
Kontakt:
ruby@rubyrebelde.com