Sexarbeitsfeindliche Täter – Opfer – Umkehr am Landgericht Berlin

Neuigkeiten im SLAPP gegen Ruby Rebelde

In einem meiner Vorträge zum Thema Sexarbeitsfeindlichkeit ordne ich das Lobbyargument der Sexarbeitsgegnerinnen ein – das gefällt ihnen nicht, ganz und gar nicht. Der Verlag Emma, das Netzwerk Ella und Sisters e.V. können mit dieser Kritik nicht umgehen und mahnten mich ab – ich, eine politisch aktive Sexarbeitende, soll schweigen.
Diese Praxis ist bekannt: SLAPPs, also strategische Zivilklagen, treffen politisch aktive Personen aus verschiedenen Bewegungen: Arbeitsrechte, Klimakrise und nun: Rechte für Sexarbeitende.
Am 13.07. bin ich in erster Instanz durch eine Richterin am Landgericht Berlin dazu verurteilt worden, bestimmte Aussagen über den Verein Sisters zu unterlassen.

Doch der Reihe nach:

Sisters Anwalt schreibt in der Emma gegen das Selbstbestimmungsgesetz

Die Zeitung Emma, Netzwerk Ella und Sisters beauftragten den Anwalt Jonas Jacob. Ich sollte unterschreiben bestimmte Einordnungen in Zukunft zu unterlassen. Der in katholischen Kreisen aktive Rechtsanwalt Jonas Jacob ist kein unbeschriebenes Blatt. In der Emma äußerte er sich gegen das Selbstbestimmungsgesetz[1]. Im Juni stellte der Verein Sisters einen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung. So eine Verfügung regelt dann bis zum Hauptverfahren oder bis zur nächsten Instanz die rechtliche Situation. Das Eilverfahren fand am 13.7.23 vor dem Landgericht Berlin statt.

Dort fällte die zuständige Richterin Bordiehn ein fatales und in unseren Augen falsches Urteil. Sie untersagte mir konkrete Einordnungen der Argumentationsmuster, die Organisationen wie Sisters regelmäßig verwenden. Es geht konkret um Begriffe, wie „Zuhälter- oder Prostitutions-Lobby, aber auch Trans- und Gender-Lobby“.

Die Lobby-Erzählungen
Diese Begriffe dienen dazu, dem Ansehen von Organisationen und Einzelpersonen, die sich für die Rechte von Sexarbeiter*innen, sowie queeren und trans Personen einsetzen Schaden zuzufügen.

Dadurch wird eine Nähe zu kriminellen Machenschaften und verschwörerische Machtstrukturen unterstellt. Bei Sexarbeit und Prostitution denken Menschen mit wenig Wissen zum Thema an Menschenhandel, Ausbeutung und Gewalt. Und tatsächlich gibt es einen großen Bedarf organisierte Kriminalität und Gewalt zu bekämpfen. Doch darum geht es den sexarbeitsfeindlichen Organisationen nich. Ihnen geht es darum, diejenigen, die sie zu ihren politischen Gegner*innen erklären unglaubwürdig zu machen und ihr Ansehen zu beschädigen.
Denn als „Prostitutions- und Zuhälterlobby“ werden vor allem Sexarbeitende, Sozialarbeiter*innen und Politiker*innen, sowie Vertreter*innen aus Wissenschaft und Journalismus bezeichnet, die sich für eine Dekriminalisierung von Sexarbeit einsetzen. Auch Amnesty International oder das Deutsche Institut für Menschenrechte sind so verunglimpft worden.

Um als „Prostitutions-Lobby oder Prostitutions-Lügenlobby“ geschmäht zu werden reicht es die Einführung eines Sexkaufverbot nach schwedischem Vorbild abzulehnen.
Lobby-Erzählungen, wie P- und Z-Lobby sollen die Glaubwürdigkeit von Sexarbeiter*innen und Expert*innen zu Sexarbeit untergraben. Ihre Arbeit wird so bewusst mit verabscheuungswürdiger Gewalt und toxischen Strukturen gleichgesetzt. So entsteht ein Raunen, das sehr, sehr schädlich für die Debatte ist.
Die Belege für eine Verstrickung von Sexarbeit, Beratung, Wissenschaft und Politik mit einer „Prostitutions-Lobby“ fehlen. Die Lobby-Erzählung lebt von Emotionalisierung und Schwammigkeit, nicht von Fakten und Belegen.
Um eins klarzustellen: Expert*innen und Sexarbeiter*innen fordern Arbeitsrechte, Migrationsrechte und Abbau von Diskriminierung. Mit einer Verschwörung „zu Gunsten der Prostitution“ hat das nichts zu tun.

Das Urteil
Die Richterin untersagt mir die präzise Einordnung der Lobby-Erzählungen. Dazu später mehr. Sie stellt die „Persönlichkeitsrechte“ von Organisationen über eine wissenschaftliche Debatte und untersagt mir die Einordnung solcher menschenfeindlichen Verschwörungserzählungen.

Traurig, wenn auch erwartbar, machte Richterin Bordiehn sich zur Steigbügelhalterin sexarbeitsfeindlicher Organisationen. Glaubt sie vielleicht selbst an die Existenz der namentlichen Lobbys?

In der Urteilsbegründung steht, dass ich mich „zu Gunsten der Prostitution“ einsetze. Wie bitte?
Ich setze mich für Arbeits- und Migrationsrechte, eine konstruktive Debatte über Sexarbeit und gegen Diskriminierung ein.

Untersagt die Richterin eine kritische Einordnung der Lobby-Erzählungen, öffnet sie Tür und Tor für weitere Zivilklagen in diesem Stil. Während auf EU-Ebene gerade verhandelt wird, wie missbräuchlichen Zivilklagen (SLAPPs[2]) ein Riegel vorgeschoben werden kann, ermutigt die Berliner Richterin durch ihr Urteil geradewegs dazu. In sexarbeitsfeindlicher Selbstvergessenheit spricht sie mir durch ihr Urteil jegliche theoretische Fundierung ab.
Wie kann eine kleine Hure bloß solche Vorwürfe erheben?

Doch das Urteil hat nicht nur Tragweite für den kleinen Bevölkerungsanteil, der mit Sexarbeit zu tun hat. Es hat Auswirkungen auf eine Zivilgesellschaft und die sogenannte „wehrhafte Demokratie“, die sich gegen Rassismus, Diskriminierung und Hass abgrenzt. Dürfen menschenfeindliche Aussagen nicht mehr eingeordnet werden, weil die Persönlichkeitsrechte derjenigen in Gefahr sind, die solche Äußerungen verbreiten, dann hat das Folgen. Kritische Stimmen laufen dann Gefahr in teure und ermüdende Rechtsstreitigkeiten verwickelt zu werden und vielleicht -wie in meinem Fall- sogar verurteilt zu werden.
Dieses Urteil schützt Täter*innen und straft Getroffene von Gewalt.
Denn: Ich ordnete die Lobby-Erzählungen ein, um Gewalt zu unterbrechen und auf die dahinterliegenden Absichten hinzuweisen. Wird mir das untersagt, schützt dies jene, die raunen und diffamieren.

Struktureller Antisemitismus und die feige, deutsche „Erinnerungskultur“

Warum sind solche Lobbyerzählungen hochproblematisch? Warum ist es fatal, wenn die Richterin behauptet, dass struktureller Antisemitismus von einem Durchschnittspublikum nicht von Antisemitismus unterschieden werden könne?
In der Definition von Antisemitismus greift Bordiehn auf eine Dudendefinition zurück. So verhindert sie eine komplexe Betrachtung der unterschiedlichen Ausprägungen von Antisemitismus im Wandel der Geschichte. Doch die Richterin treibt die unterkomplexe Betrachtung noch weiter: Sie stellt fest, dass nur „einzelne Wissenschaftler und Institutionen (…) den Ausdruck (struktureller Antisemitismus) losgelöst vom o.g. Begriff des Antisemitismus nutzen“ und zitiert dazu zwei Quellen, die alles andere als unumstritten sind: Armin Pfahl-Traughber und Michael Wolffsohn.

Die Richterin trifft so implizit eine politische Entscheidung für eine konservative bis rechte Perspektive auf Antisemitismus- und Extremismusforschung. Sie wertet die Ansichten von Expert*innen zum Thema „Struktureller Antisemitismus“ als Einzelmeinungen ab um sich ihrerseits auf zwei Stimmen zu berufen, die kaum für sich in Anspruch nehmen können eine Mehrheitsmeinung zu repräsentieren.
Wolffsohn wurde vom Ignatz Bubis „als Vorzeigejude der Rechtsradikalen“[3] bezeichnet, während Pfahl-Traughber mehrfach für die Verharmlosung rechter Gewalt kritisiert wurde.
Bordiehn schreibt weiter: „(…) da selbst unter Wissenschaftlern keine Einigkeit besteht, was genau unter „strukturellem Antisemitismus“ zu verstehen ist (…)“ Aus ihrem Urteil spricht neben Sexarbeitsfeindlichkeit also auch ein antimodernes Verständnis von Wissenschaft. „Die“ Wissenschaft ist sich selten einig und befindet sich in einem konstanten Prozess der Debatte. Das ist das Wesen von Wissenschaft.

Zum Ausdruck kommt im Urteil eine typisch deutsche Art und Weise der Vermeidung sich mit zeitgenössischem Antisemitismus in unterschiedlichen Erscheinungsformen zu beschäftigen. Dass Sisters bereit ist, dafür vor Gericht zu ziehen, ist aufschlussreich. Es geht um die Herkunft jener Argumentationsmuster, die durch die Begrifflichkeiten „Prostitutions-, Zuhälterlobby, und Genderlobby“ transportiert werden. Diese Begriffe blicken nämlich auf eine lange Geschichte zurück. Juden und Jüd*innen wurden im Lauf der Geschichte immer wieder zu Zuhältern erklärt. Ihnen wurde „Mädchenhandel“ unterstellt und die Verantwortung für die „Verlumpung des Volkes und seine rassische Degeneration “[4] zugewiesen. Wenn der Nationalsozialismus unter dem Schwarzen Winkel auch Wohnungslose, Dirnen, Sinti*zze und Rom*nja als sog. „Asoziale“ verfolgt, dann liegen die Zusammenhänge meines Erachtens auf der Hand. Für diejenigen, die es sehen möchten.
Teile der deutschen Erinnerungskultur weigern sich hinzuschauen. Ihr Wunsch ist, fertig zu sein mit der Auseinandersetzung mit deutschem Antisemitismus. Zugrunde liegt die Idee der Wieder-Gut-Werdung der deutschen Gesellschaft und die Idee eines Schlussstrichs.

Antisemitisch konnotierte Stigmatisierungen wurden nicht nur während des Nationalsozialismus auf nicht-jüdische Opfergruppen übertragen. Das Ergebnis solcher Stigmatisierung ist Verfolgung, Verdrängung und Gewalt.

Was nicht sein kann, was nicht sein darf

In der sexarbeitsfeindlichen, trans- und queerfeindlichen Lobby-Erzählung werden viele solcher Zuschreibungen bis heute fortgeschrieben. Statt mit Einsicht reagieren bestimmte Gruppen, wenn sie auf Parallelen und Analogien ihrer Argumentationsmuster hingewiesen werden mit forscher Abwehr.

Das betrifft übrigens nicht nur die Sexarbeitsgegner*innen, sondern auch Leute, die gern hätten, dass ich das Thema ruhen lasse. Hinter Formulierungen wie: „Mach Dich nicht lächerlich.“ Oder „Ist es wirklich nötig, dass Du das so zugespitzt formulierst?“ steckt mich zu schützen. Vielmehr steckt dahinter die Abwehr einer gekränkten Gesellschaft, die es satt hat, sich mit Gewaltbetroffenen zu beschäftigen, statt zu reflektieren, wie gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit unter anderem mit strukturellem Antisemitismus verschränkt ist.
Es macht mich fassungslos, dass eine Richterin, also eine Person in verantwortungsvoller Machtposition nach 3 Jahren Pandemie derart unsensibel für Verschwörungserzählungen und deren Argumentationsmuster ist?

Nicht nur Sexarbeiter*innen oder Mitarbeiter*innen von Beratungsstellen für Sexarbeitende werden als P- und Z-Lobby tituliert und angegriffen. Auch die LGBTQIA*-Community wird durch Begriffe, wie „Genderlobby“ oder Translobby“ verunglimpft.
Die Verwendung solcher Bezeichnungen zielt darauf ab Ängste zu schüren und Bedrohungszenarien zu erzeugen. Wenn solche Verunglimpfungen nicht mehr eingeordnet werden dürfen ermutigt dies menschenfeindliche Strukturen dazu, die Grenzen des Sagbaren immer weiter Richtung Hass und Hetze zu verschieben.

Warum passiert das jetzt?

Der Grund, warum Sexarbeitsfeind*innen gerade jetzt so massive, rechtliche Schritte ergreifen liegt auf der Hand: Sie wollen kritische Stimmen unterdrücken. Und sie haben Oberwasser.

Nachdem kürzlich erschütternde und Augen öffnende Berichte des rbb-Formate Kontraste[5] und des SWR-Formats Vollbild[6] über Mitglieder im Bündnis Nordisches Modell und deren Praktiken erschienen, dem u.a. auch Sisters eV angehört, folgt nun der Gegenangriff auf kritische Stimmen.
SLAPPS sind teuer und zermürbend. Allein die Tatsache, dass Sisters diesen Weg beschreiten kann, veranschaulicht einen gravierenden Unterschied zwischen mir als Beklagter und den Klägern. Sie SLAPPen eine Einzelperson und Angehörige einer hochgradig stigmatisierten sozialen Gruppe und feiern ein verstörendes Urteil als „Sieg“. Dass ich selbst jener Gruppe von Menschen angehöre, deren „Rettung“ sich der Verein verschrieben hat, lässt tief blicken. Sisters widerspricht so selbst der Lobby-Erzählung, wenn sie es nötig haben eine Einzelperson, wie mich zu verfolgen, hinter der weder ein Verein, noch irgendwelche vermögenden Geldgeber stehen. Mich trifft das privat und persönlich, mein Ansehen soll leiden.

Ich habe Sisters und andere Organisationen auf einer grundsätzlichen Ebene kritisiert. Und Zweifel am Wohltäter- und Retter*innen-Image sind das Letzte, was solche Gruppen wollen.

Denn Kritik macht sichtbar, was sie gern verschleiern: Sie haben keine Antworten auf die drängenden Fragen, die prekäre und durch Diskriminierung geprägte Lebens- und Arbeitsbedingungen von Sexarbeiter*innen in modernen Gesellschaften aufwerfen.
Forderungen von Vereinen, wie Sisters greifen zu kurz und können nichts an den gesellschaftlichen Verhältnisse ändern. Sie schaden nur Sexarbeitenden. Die Realität in Ländern wie Schweden und Kanada zeigt dies in erschütternder Klarheit. Deswegen setzen sie auf Emotionalisierung und Schwammigkeit.

Emotionalisierende Schwurbelei statt faktenbasierter Debatte

Sexarbeit ist eine gesellschaftliche Realität – Ob es uns gefällt oder nicht.
Geschlossene EU-Außengrenzen, Illegalisierung von Geflüchteten und das Erbe von 170 Jahren stigmatisierenden Sondergesetze für Prostituierte hinterlassen eben Spuren. Aber nicht marginalisierte Gruppen sind verantwortlich für ihren eigenen gesellschaftlichen Ausschluss. Mangelnde Inklusion und Anerkennung sind es stattdessen. Urteile, wie im Eilverfahren gegen mich, zeigen das. Meine Expertise und Wissen galten dieser Richterin nichts.
Wer nicht bereit ist hinzuschauen und sich selbst zu hinterfragen trifft solche Urteile.

Das Urteil trifft nicht nur mich, sondern das wofür ich stehe:

  • Sexarbeitende, die sich einer „Rettung“ durch reaktionäre, menschenfeindliche Kräfte widersetzen.
  • Sexarbeitende, die konstruktive Lösungen einfordern.
  • Eine Zivilgesellschaft, die demokratische Prinzipien gegen rechts verteidigt und sich von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit abgrenzt.
  • Feminismus, der intersektional handelt, statt Ausschlüsse zu produzieren.
  • Solidarität unter von Diskriminierung getroffenen Menschen.
  • Widerstand gegen das Vergeben und Vergessen von Gewalt.

Organisationen wie Sisters eV sind Ausdruck einer rückwärtsgewandten Brückenideologie, die auf Bevormundung und Strafrecht setzt. Die Feindbilder solcher Organisationen sind Angehörige marginalisierter Gruppen, die ohnehin unter gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit leiden. Sie äußern sich in Behindertenfeindlichkeit (jedes Jahr beim Marsch für das Leben zu beobachten), Queer- und Transfeindlichkeit (ablesbar u.a. in gegen das Selbstbestimmungsgesetz gerichteten Äußerungen und Aktionen), Sexarbeitsfeindlichkeit, antimuslimischer Rassismus und vielen weiteren grässlichen -ismen.

Deswegen lasse ich dieses Urteil auch nicht so stehen. Kann ich nicht.

Ich benötige nach wie vor Eure Unterstützung:
Schon jetzt entstehen mir Nachteile aus dem Rechtsstreit. Anfragen für Workshops und Vorträge wurden zurückgezogen. Absagen kommen als „Schutz“ maskiert daher, zeugen aber von Passivität und Feigheit. Solcher „Schutz“ macht meine Existenz nur prekärer.

Wie Unterstützung möglich ist:

Schreib‘ mir unter ruby@rubyrebelde.com, wenn Du mich unterstützen möchtest.

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[1] https://www.emma.de/artikel/so-ein-selbstbestimmungsgesetz-waere-verfassungswiedrig-340121

[2] Strategic Lawsuits Against Public Participation oder deutsch: Strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung

[3] https://www.saechsische.de/michael-wolffsohn-596570.html

[4] Fritsch, Theodor (1920): An der Zeitenwende. In: Hammer. Parteilose Zeitschrift für nationales Leben 19 (444), S. 463

[5] https://www.ardmediathek.de/video/kontraste/unwissenschaftliche-methode-an-hochschule/das-erste/Y3JpZDovL3JiYl8xNWNlOTFlZC0zNmY1LTQ2NDctOTViOS1kNzFlYTQ1ZDM4OTlfcHVibGljYXRpb24)

[6] https://youtu.be/sn47iu4smQM